Grundrechtseingriff

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Ein Grundrecht ist durch ein Schutzbereich bestimmt, in welchem der grundrechtsgebrauch durch Grundrechtsgewährleistungen, -garantien und verbürgungen geschützt ist.
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Ein Eingriff ist die staatliche Beschränkung eines Grundrechts, welche gerechtfertigt und ermächtigt sein muss.
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Eine Antastung eines Grundrechtes ist ein Eingriff in die Menschenwürde und den Wesensinhalt des Grundrechts.
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Die Verletzung ist ein stets unzulässiger Eingriff.
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Revision as of 18:00, 18 April 2007

Regelungsbereich

Der Regelungsbereich des § 8 GG sind beispielsweise Versammlungen.

Schutzbereich

Der Schutzbereich ist enger gefasst als der Lebensbereich. Er umfasst beispielsweise für § 8 GG friedliche und waffenlose Versammlungen. Der Schutzbereich ist bei der Prüfung der Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen.

Schutzwirkung

Ein Grundrecht ist durch ein Schutzbereich bestimmt, in welchem der grundrechtsgebrauch durch Grundrechtsgewährleistungen, -garantien und verbürgungen geschützt ist.

Eingriff

Ein Eingriff ist die staatliche Beschränkung eines Grundrechts, welche gerechtfertigt und ermächtigt sein muss.

Antastung

Eine Antastung eines Grundrechtes ist ein Eingriff in die Menschenwürde und den Wesensinhalt des Grundrechts.

Verletzung

Die Verletzung ist ein stets unzulässiger Eingriff.

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