Grundrechtseingriff

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Regelungsbereich

Der Regelungsbereich des § 8 GG sind beispielsweise Versammlungen.

Schutzbereich

Der Schutzbereich ist enger gefasst als der Lebensbereich. Er umfasst beispielsweise für § 8 GG friedliche und waffenlose Versammlungen. Der Schutzbereich ist bei der Prüfung der Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen.

Schutzwirkung

Ein Grundrecht ist durch ein Schutzbereich bestimmt, in welchem der grundrechtsgebrauch durch Grundrechtsgewährleistungen, -garantien und verbürgungen geschützt ist.

Eingriff

Ein Eingriff ist die staatliche Beschränkung eines Grundrechts, welche gerechtfertigt und ermächtigt sein muss.

Ausgestaltung

Insbesondere normgeprägte Grundrechte (Ehe, Eigentum) bedürfen einer Ausgestaltung, welche Freiheit erst eröffnet.

Konkretisierung

Die Konkretisierung eines Grundrechts meint die Erleichterung oder Förderung des Grundrechtsgebrauchs wie beispielsweise der Polizeischutz für eine Demo.

Antastung

Eine Antastung eines Grundrechtes ist ein Eingriff in die Menschenwürde und den Wesensinhalt des Grundrechts.

Verletzung

Die Verletzung ist ein stets unzulässiger Eingriff.

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