Methode

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Revision as of 11:15, 21 February 2007

Die Methoder der Rechtsanwendung ist die Subsumtion.

Die Methode der Rechtssetzung ist vielschichtiger.

Dem Wertedreieck entsprechend ist eine Akteursinteressenanalyse (Gerechtigkeit), eine Kodifikationstechnikanalyse (Effizienz) und eine ... (Rechtssicherheit) notwendig.

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