Strafrecht
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Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht). | Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht). |
Revision as of 06:25, 8 January 2007
Definition: Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der strafbaren Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.
Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).
Die Gliederung des StraR:
1. materielles StrafR
Kernrecht: StGb Nebenrecht: BtMG, WaffG, StVG, WStG (§2 JGG u.a.)
2. StrafproßessR
StPO, GVG, StVollzG, JGG
3. StrafvollstreckungsR insbes. StrafvollzugsR