Kollisionsrecht
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Revision as of 13:45, 19 October 2006
Normen können zueinander in Konkurrenz treten. Dies kann auf folgende Weisen aufgelöst werden:
a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht.
b) überlappende N.: Die Rechtsfolgen sind gleich.
c) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander, doch dies ist gewollt.
d) alternative N.: Es liegt eine ungewollte Kollision der Rechtsnormen vor.
In den letzten beiden Fällen sind folgende Kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:
a) Rang (Normenpyramide)
b) Zeit (Junges vor Altem)
c) Geltung (Spezielles vor Allgemeinem; "lex specialis derogat legi generali)