Kollisionsrecht

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Kollisionsrecht kann den Widerspruch zwischen mehreren Normen nach folgenden Kriterien auflösen:
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Normen können zueinander in Konkurrenz treten. Dies kann auf folgende Weisen aufgelöst werden:
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a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht.
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b) überlappende N.: Die Rechtsfolgen sind gleich.
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c) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander, doch dies ist gewollt.
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d) alternative N.: Es liegr eine ungewollte Kollision der Rechtsnormen vor.
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In den letzten beiden Fällen sind folgende kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:
a) Rang (Normenpyramide)
a) Rang (Normenpyramide)
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b) Zeit (Junges vor Altem)
b) Zeit (Junges vor Altem)
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c) Geltung (Spezielles vor Allgemeinem)
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c) Geltung (Spezielles vor Allgemeinem; "lex specialis derogat legi generali)
[[category: Allgemeines]]
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Revision as of 13:45, 19 October 2006

Normen können zueinander in Konkurrenz treten. Dies kann auf folgende Weisen aufgelöst werden:

a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht.

b) überlappende N.: Die Rechtsfolgen sind gleich.

c) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander, doch dies ist gewollt.

d) alternative N.: Es liegr eine ungewollte Kollision der Rechtsnormen vor.

In den letzten beiden Fällen sind folgende kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:

a) Rang (Normenpyramide)

b) Zeit (Junges vor Altem)

c) Geltung (Spezielles vor Allgemeinem; "lex specialis derogat legi generali)

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