Vertrag
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Revision as of 16:29, 16 October 2006
Definition: Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, welches durch eine übereinstimmende, bezugnehmende und freie Willenserklärung auf eine Rechtsfolge gerichtet ist.
Die grundlegende Vertragsfreiheit begründet die Abschluss- und Gestaltungsfreiheit. Die Gestaltungsfreiheit kann durch gesetzliche, zwingende oder nachgiebige Verbote/Gebote (§ 134 BGB) bestimmter Normen oder durch die Sitten (§ 138 BGB) beschränkt sein.