Funktion

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Dies ist der Zustand der Freiheit des Einzelnen im und für den Staat. Dies sind die Bürgerrechte. Beispiele sind [[§ 4 GG]] III, [[§ 12a GG]] II, [[§ 33 GG]] I-III, V, [[§ 38 GG]] I 1.
Dies ist der Zustand der Freiheit des Einzelnen im und für den Staat. Dies sind die Bürgerrechte. Beispiele sind [[§ 4 GG]] III, [[§ 12a GG]] II, [[§ 33 GG]] I-III, V, [[§ 38 GG]] I 1.
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'''Einrichtungsgarantien'''
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Einrichtungsgarantien sind beispielsweise [[§ 6 GG]] I, [[§ 7 GG]] IV, [[§ 33 GG]] V
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Revision as of 13:19, 11 April 2007

Grundsätzlich kann man die Funktionen der Grundrechte gliedern in subjektivrechtliche und objektivrechtliche Sphären.

status negativus

Dies ist der Zustand der Freiheit des Einzelnen, welcher gegen den Staat besteht. Dies sind die Awehrrechte. Abwehrrechte verleihen den Anspruch eine Eingriffsbeseitigung oder ein Eingriffsunterlassen zu verlangen.

status positivus

Dies ist der Zustand der Freiheit des Einzelnen, welcher mit dem Staat besteht. Dies sind Anspruchs-, Schutz-, Teilhabe-, Leistungs- und Verfahrensrechte. Beispiele sind § 6 GG IV, § 19 GG iV, § 101 GG I 2, § 103 GG I.

status activus

Dies ist der Zustand der Freiheit des Einzelnen im und für den Staat. Dies sind die Bürgerrechte. Beispiele sind § 4 GG III, § 12a GG II, § 33 GG I-III, V, § 38 GG I 1.

Einrichtungsgarantien

Einrichtungsgarantien sind beispielsweise § 6 GG I, § 7 GG IV, § 33 GG V

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