Prinzipien des Bürgerlichen Rechts

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Das grundlegende Ziel des Bürgerlcihen Rechts ist die Garantie der Freiheit und Gleicheit im privaten Rechtsverkehr.
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Das grundlegende Ziel des Bürgerlichen Rechts ist die Garantie der Freiheit und Gleicheit im privaten Rechtsverkehr.
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'''Freiheit'''
Die Freiheit findet ihren zivilrechtlichen Ausdruck in der Privatautonomie.  
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Die Gleichheit im Sinne eines minimalen Interessenausgleichs findet ihren zivilrechtlichen Ausdruck im Grundsatz von Treu und Glauben, des Vertrauensschutzes, Einflüssen des öffentlichen Rechts ...
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Die Gleichheit im Sinne eines minimalen Interessenausgleichs findet ihren zivilrechtlichen Ausdruck in:
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Gesellschaftliche Organisationen können mitunter de facto mit der gleichen Hoheitsgewalt wie der Staat auftreten.
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* mittelbare Drittwirkung der Grundrechte als objektive Wertmaßstäbe
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* Ausdehnung des zwingenden Rechts
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Falls essenteielle Lebensverhältnisse wie im Miet- und Arbeitsrecht betroffen sind oder ungleichgewichtige Vertragsparteien wie im Falle der AGB und des allgemeinen Verbraucherschutzes so werden diese Abwägungen relevant.

Revision as of 09:26, 5 April 2007

Das grundlegende Ziel des Bürgerlichen Rechts ist die Garantie der Freiheit und Gleicheit im privaten Rechtsverkehr.

Freiheit

Die Freiheit findet ihren zivilrechtlichen Ausdruck in der Privatautonomie.

Gleichheit

Die Gleichheit im Sinne eines minimalen Interessenausgleichs findet ihren zivilrechtlichen Ausdruck in:

  • Treu und Glauben
  • Vertrauensschutz
  • Einflüssen des öffentlichen Rechts

Gesellschaftliche Organisationen können mitunter de facto mit der gleichen Hoheitsgewalt wie der Staat auftreten.

  • mittelbare Drittwirkung der Grundrechte als objektive Wertmaßstäbe
  • Ausdehnung des zwingenden Rechts

Falls essenteielle Lebensverhältnisse wie im Miet- und Arbeitsrecht betroffen sind oder ungleichgewichtige Vertragsparteien wie im Falle der AGB und des allgemeinen Verbraucherschutzes so werden diese Abwägungen relevant.

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