Gutachten

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Stets Problemerörterung s.o.! (mit Vorliebe mit § 20 GG)
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Die Geschäftsordnung kann im Gegensatz zur Verfassung stehen.
== Strafrecht ==
== Strafrecht ==

Revision as of 13:46, 26 January 2007

Contents

Allgemein

Anforderung

  • Darlegung der positiven Rechtslage
  • Erörterung des Problems in Awägung der Rechtsgüter mittels teleologischer Auslegung

Obersatz

Zu jedem Obersatz ein Ergebnis!


Staatsrecht

Stets Problemerörterung s.o.! (mit Vorliebe mit § 20 GG)

Die Geschäftsordnung kann im Gegensatz zur Verfassung stehen.

Strafrecht

A,B,C Tatkomplexe

I, II, III Beteiligte

1, 2, 3 TBs

a, b, c TB, RW, S

aa, bb, subjektiver TB,...

- erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.)

- Erfolg: Der objektive Tatbestand der ... ist mithin erfüllt.

- Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt:

"Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar.

Bürgerliches Recht

Obersatz

Wer verlangt was von wem woraus?

Der Obersatz muss den Begriff beinhalten "Anspruch" und die Rechtsfolge!

Ist ein Anspruch abgelehtn beginnt die Prüfung erneut.

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