Bundespräsident

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Notariat (Ernennungen und Unterzeichnungen)
Notariat (Ernennungen und Unterzeichnungen)
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Entscheidung
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Entscheidung ([[§ 63 GG]], [[§ 68 GG]], [[§ 81 GG]])
'''Inhalt:'''
'''Inhalt:'''

Revision as of 12:06, 22 December 2006

Funktionen:

Repräsentation

Integration

Notariat (Ernennungen und Unterzeichnungen)

Entscheidung (§ 63 GG, § 68 GG, § 81 GG)

Inhalt:

Wahl durch die Bundesversammlung: § 54 GG

Berufs- und Gewerbeverbot: § 55 GG

Amtseid: § 56 GG

Vertretung: § 57 GG

Gegenzeichnung der Regierung: § 58 GG

Völkerrechtliche Vertretungsmacht: § 59 GG

Ernennung der Bundesbeamten und Soldaten; Begandfigungsrecht: § 60 GG

Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht: § 61 GG

Ausfertigung und Prüfung von Gesetzen:

Es wird die Übereinstimmung von Beschluss und Veröffentlichung überprüft.

Es wird die formale Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Es wird die materielle Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Bei je evidenten Zweifeln, kann das Gesetz abgelehnt werden.

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