Bundespräsident

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Es wird die Übereinstimmung von Beschluss und Veröffentlichung überprüft.
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Bei je evidenten Zweifeln, kann das Gesetz abgelehnt werden.
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Revision as of 12:06, 22 December 2006

Funktionen:

Repräsentation

Integration

Notariat (Ernennungen und Unterzeichnungen)

Entscheidung

Inhalt:

Wahl durch die Bundesversammlung: § 54 GG

Berufs- und Gewerbeverbot: § 55 GG

Amtseid: § 56 GG

Vertretung: § 57 GG

Gegenzeichnung der Regierung: § 58 GG

Völkerrechtliche Vertretungsmacht: § 59 GG

Ernennung der Bundesbeamten und Soldaten; Begandfigungsrecht: § 60 GG

Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht: § 61 GG

Ausfertigung und Prüfung von Gesetzen:

Es wird die Übereinstimmung von Beschluss und Veröffentlichung überprüft.

Es wird die formale Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Es wird die materielle Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Bei je evidenten Zweifeln, kann das Gesetz abgelehnt werden.

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