Kollisionsrecht
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Current revision as of 10:08, 1 February 2007
Normen können kollidieren. Dies kann auf folgende Weisen aufgelöst werden:
Im Falle kumulativer Normen widersprechen die Rechtsfolgen einander nicht.
Im Falle überlappender Normen sind dei Rechtsfolgen gleich.
Im Falle verdrängender Normen widersprechen die Rechtsfolgen einander, doch dies ist gewollt.
Im Falle alternativer Normen liegt eine ungewollte Kollision vor.
In den letzten beiden Fällen sind folgende Kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:
- Rang (Normenpyramide)
- Zeit (Junges vor Altem)
- Geltung (Spezielles vor Allgemeinem: "lex specialis derogat legi generali")