Recht

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'''Definition:''' Das Recht ist ein dynamisches, einheitliches und gültiges Normensystem, dass das äußere Verhalten der Menschen regelt.
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Das Recht ist ein dynamisches [[Norm]]ensystem, dass das äußere Verhalten(ggs. Moral) der Menschen regelt.
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Das Recht gibt Prinzipien, welche der bewertenden Abwägung engegengesetzter Interessen, insbesondere dem individuellen (Gerechtigkeit) und dem kollektiven (Effizienz und Rechtssicherheit) Wohl, dienen. Diesen Eckpunkten des Wertedreiecks sind die Prinzipien der jeweiligen Rechtsgebiete zuzuordnen. Allgemein ist das Prinzip der Effizienz zu konkretisieren in den Werten der genauen Abgrenzung der Tatbestände, der Prozessökonomie, der Vermediung zufälliger Ergebnisse, des Leerlaufens und des Mißbrauchs.
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Das Recht gibt Prinzipien, durch welche engegengesetzte Interessen abwägend bewertet werden können.
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Das Recht wirkt indem es definiert was inwiefern Gut, Subjekt, Objekt, Verhältnis und Handlung im Rechtssinne ist.
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Vorrausetzung des Rechts ist 1) eine staatlich organisierte Macht die auf rechtlich geregelte Weise Recht setzt, spricht und durchsetzt;
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'''Voraussetzung'''
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    und 2) eine zumindest prinzipielle Anerkennung durch die Normadressaten. Eine juristische Norm kann also durch legitime Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Dadurch sind sie von anderen Normensystemen wie dem Brauch, der Sitte und der Moral abgegrenzt.
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Das Verhältnis zwischen Recht und Moral ist umstritten.  
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Voraussetzung des Rechts ist einerseits eine staatlich organisierte Macht die auf rechtlich geregelte Weise Recht setzt, spricht und durchsetzt. Andernseits ist eine zumindest prinzipielle Anerkennung durch die Normadressaten notwendig.  
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Naturrechtliche Theorien gehen von einer Übereinstimmung aus. (u.a. Habermas).
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Rechtspositivistische Theorien bestreiten einen solchen Zusammenhang. Insofern eine Norm verfahrensgerecht entstanden ist, ist sie auch dann Recht wenn sie der Gerechtigkeit offensichtlich widerspricht. (u.a. Luhman, Kelsen, Hart)
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Recht und Moral unterscheiden sich insbesondere darin, dass Recht durch legitimen Zwang durchgesetzt werden kann und lediglich am äußeren Verhalten ansetzt.
Das deutschen Recht steht in einer engen Verbindung zur geltenden Moral, indem ganze Rechtsgebiete Generalklauseln untergeordnet sind. Dies ist in einer komplexen Gesellschaft notwendig, da einerseits Unkenntnis vor Strafe nicht schützt und andernseits das Recht hochkompliziert ist.
Das deutschen Recht steht in einer engen Verbindung zur geltenden Moral, indem ganze Rechtsgebiete Generalklauseln untergeordnet sind. Dies ist in einer komplexen Gesellschaft notwendig, da einerseits Unkenntnis vor Strafe nicht schützt und andernseits das Recht hochkompliziert ist.
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Die Funktionen des Rechts sind unumstritten.
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Naturrechtliche Theorien gehen von einer Übereinstimmung von Moral und Recht aus. (u.a. Habermas). Rechtspositivistische Theorien bestreiten einen solchen Zusammenhang. Insofern eine Norm verfahrensgerecht entstanden ist, ist sie auch dann Recht wenn sie der Gerechtigkeit offensichtlich widerspricht. (u.a. Luhman, Kelsen, Hart) Der Positivismus macht im Gegensatz zum Naturrecht die Geltung des Rechts also von seiner Wirksamkeit abhängig.
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a) Kalkulierbarkeit des Verhaltens.
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b) Konfliktvorbeugung durch General- und Spezialprävention
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'''Funktionen'''
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c) Konfliktlösung
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d) Schutz
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* Kalkulierbarkeit des Verhaltens
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e)      Vergeltung
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* Konfliktvorbeugung durch General- und Spezialprävention
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* Konfliktlösung
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* Schutz
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* Vergeltung
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'''Dogmatik'''
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Die Dogmatik ist die Aufstellung ungeschriebener Regeln der Rechtsanwendung durch Lehre und Rechtssprechung.
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Current revision as of 10:09, 4 April 2007

Definition: Das Recht ist ein dynamisches, einheitliches und gültiges Normensystem, dass das äußere Verhalten der Menschen regelt.

Das Recht gibt Prinzipien, welche der bewertenden Abwägung engegengesetzter Interessen, insbesondere dem individuellen (Gerechtigkeit) und dem kollektiven (Effizienz und Rechtssicherheit) Wohl, dienen. Diesen Eckpunkten des Wertedreiecks sind die Prinzipien der jeweiligen Rechtsgebiete zuzuordnen. Allgemein ist das Prinzip der Effizienz zu konkretisieren in den Werten der genauen Abgrenzung der Tatbestände, der Prozessökonomie, der Vermediung zufälliger Ergebnisse, des Leerlaufens und des Mißbrauchs.

Das Recht wirkt indem es definiert was inwiefern Gut, Subjekt, Objekt, Verhältnis und Handlung im Rechtssinne ist.

Voraussetzung

Voraussetzung des Rechts ist einerseits eine staatlich organisierte Macht die auf rechtlich geregelte Weise Recht setzt, spricht und durchsetzt. Andernseits ist eine zumindest prinzipielle Anerkennung durch die Normadressaten notwendig.

Moral

Recht und Moral unterscheiden sich insbesondere darin, dass Recht durch legitimen Zwang durchgesetzt werden kann und lediglich am äußeren Verhalten ansetzt.

Das deutschen Recht steht in einer engen Verbindung zur geltenden Moral, indem ganze Rechtsgebiete Generalklauseln untergeordnet sind. Dies ist in einer komplexen Gesellschaft notwendig, da einerseits Unkenntnis vor Strafe nicht schützt und andernseits das Recht hochkompliziert ist.

Naturrechtliche Theorien gehen von einer Übereinstimmung von Moral und Recht aus. (u.a. Habermas). Rechtspositivistische Theorien bestreiten einen solchen Zusammenhang. Insofern eine Norm verfahrensgerecht entstanden ist, ist sie auch dann Recht wenn sie der Gerechtigkeit offensichtlich widerspricht. (u.a. Luhman, Kelsen, Hart) Der Positivismus macht im Gegensatz zum Naturrecht die Geltung des Rechts also von seiner Wirksamkeit abhängig.

Funktionen

  • Kalkulierbarkeit des Verhaltens
  • Konfliktvorbeugung durch General- und Spezialprävention
  • Konfliktlösung
  • Schutz
  • Vergeltung

Dogmatik

Die Dogmatik ist die Aufstellung ungeschriebener Regeln der Rechtsanwendung durch Lehre und Rechtssprechung.

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