Freiheit der Versammlung
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Waffen sind im technischen Sinne zu verstehen und als gefährliche Werkzeuge mit Verwendungsvorbehalt. | Waffen sind im technischen Sinne zu verstehen und als gefährliche Werkzeuge mit Verwendungsvorbehalt. | ||
- | Die Friedlichkeit einer Versammlung ist nicht gegeben, wenn ein gewalttätiger und aufrührerischer | + | Die Friedlichkeit einer Versammlung ist nicht gegeben, wenn ein gewalttätiger und aufrührerischer Verlauf droht. Gewalt einzelner ist jedoch unschädlich. |
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Current revision as of 17:36, 29 June 2007
Schutzbereich
Eine Versammlung ist das Zusammenkommen mit innerer Verbindung durch gemeinsame, nicht lediglich gleiche, Zweckverfolgung.
Strittig ist, ob der gemeinsame Zeck der Meinungsäußerung dienen muss oder diese sich auch noch auf öffentliche Angelegenheiten beziehen muss. Gegen eine Einschränkung spricht der Wortlaut und Systematik, für eine Einschränkung die Genese. Relevant wird die Frage bei kommerziellen Veranstaltungen.
Auch ist umstritten, ob schon 2 oder 3 Personen eine Versammlung sind. 7 Personen sind jedoch unstreitig eine Versammlung.
Waffen sind im technischen Sinne zu verstehen und als gefährliche Werkzeuge mit Verwendungsvorbehalt.
Die Friedlichkeit einer Versammlung ist nicht gegeben, wenn ein gewalttätiger und aufrührerischer Verlauf droht. Gewalt einzelner ist jedoch unschädlich.
Geschützt sind Vorbereitung Einladung, Werbung, An- und Abreise, Leitung, Teilnahme…
Eingriffe
Ein Eingriff kann schon die Observation sein, wenn sie vom Gebrauch des Grundrechts abschreckt.