Prüfung eines Freiheitsrechts

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Freiheitsrechte prüft man vor Gleichheitsrechten!
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Die besonderen Freiheitsrecht prüft man vor der allgemeinen Handlungsfreiheit.
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'''Obersatz'''
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Die verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn der (staatliche Akt) ein Grundrecht verfassungswidrig verletzt.
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Bei einem Urteil ist hier eine besondere Einschränkung des Prüfungsumfangs notwendig.
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'''I Schutzbereich'''
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Auslegung des Schutzbereichs nach dem Grundsatz: "''In dubio pro libertate!''"
'''II Eingriff'''
'''II Eingriff'''

Revision as of 10:46, 23 April 2007

Freiheitsrechte prüft man vor Gleichheitsrechten!

Die besonderen Freiheitsrecht prüft man vor der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Obersatz

Die verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn der (staatliche Akt) ein Grundrecht verfassungswidrig verletzt.

Bei einem Urteil ist hier eine besondere Einschränkung des Prüfungsumfangs notwendig.

I Schutzbereich

Auslegung des Schutzbereichs nach dem Grundsatz: "In dubio pro libertate!"

II Eingriff

III Schranken

IV Schranken-Schranken

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