Gutachten
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- erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.) | - erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.) | ||
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+ | - Erfolg: Der objektive Tatbestand der ... ist mithin erfüllt. | ||
- Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt: | - Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt: | ||
"Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar. | "Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar. | ||
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+ | Wer verlangt was von wem woraus? | ||
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+ | Der Obersatz muss den Begriff beinhalten "Anspruch" und die Rechtsfolge! | ||
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+ | Ist ein Anspruch abgelehtn beginnt die Prüfung erneut. |
Current revision as of 12:13, 7 April 2007
Contents |
Allgemein
Anforderung
- Methodik des Gutachtenstils
- sicherer Aufbau
- Prüfung aller relevanten und irrelevanten Gegenstände
- präzise Subsumtion
- * Erörterung des Problems in Abwägung der Rechtsgüter mittels teleologischer Auslegung
- Streitentscheid
- Im Zweifel Entscheidung für eine Alternative welche mehr zu prüfen lässt
Gutachen
Jeder Satz soll sich logisch aus dem voherigen ergeben!
Obersatz
Zu jedem Obersatz ein Ergebnis!
Definition
Nur soweit wie nötig. Falls knapper als möglich so unter Verwendung von "zumindest".
Formulierungen
Niemals: "laut Sachverhalt" "im vorliegenden Fall"
Staatsrecht
Stets Problemerörterung s.o.! (mit Vorliebe mit § 20 GG)
Die Geschäftsordnung kann im Gegensatz zur Verfassung stehen.
Strafrecht
A,B,C Tatkomplexe
I, II, III Beteiligte
1, 2, 3 TBs
a, b, c TB, RW, S
aa, bb, subjektiver TB,...
- erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.)
- Erfolg: Der objektive Tatbestand der ... ist mithin erfüllt.
- Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt:
"Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar.
Bürgerliches Recht
Obersatz
Wer verlangt was von wem woraus?
Der Obersatz muss den Begriff beinhalten "Anspruch" und die Rechtsfolge!
Ist ein Anspruch abgelehtn beginnt die Prüfung erneut.