Sorgfaltspflicht

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Dies gilt auch wenn besondere Fähigkeiten für eine Handlung  erforderlich sind. (Übernehmungsfahrlässigkeit)
Dies gilt auch wenn besondere Fähigkeiten für eine Handlung  erforderlich sind. (Übernehmungsfahrlässigkeit)
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Sorgfaltsregeln beruhen auf der Erkennbarkeit insofern als das sie typisch gefährliche Handlungen in Abwägung zu erlaubten Risiko  berücksichtigen. Erlaubtes Risiko ist nach der Abwägung aus Schadensintensität und Wahrscheinlichkeit bestimmt.
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Darum ist im Regelfall die Fahrlässigkeit bei der Missachtung der Sorgfaltsregeln gegeben. Allerdings kann die Erkennbarkeit in bestimmten Fällen die Sorgfaltsregeln korrigieren oder aushebeln.
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'''Inhalt'''
Quelle der Sorgfaltspflichten können Verhaltensnormen, Erfahrungssätze, standardisierte Sonderfähigkeiten und Sonderwissen sein.  
Quelle der Sorgfaltspflichten können Verhaltensnormen, Erfahrungssätze, standardisierte Sonderfähigkeiten und Sonderwissen sein.  
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Sorgfaltsregeln beruhen auf der Erkennbarkeit insofern als das sie typisch gefährliche Handlungen in Abwägung zum erlaubten Risiko berücksichtigen.
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'''Art und Maß'''
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Darum ist im Regelfall die Fahrlässigkeit bei der Missachtung der Sorgfaltsregeln gegeben. Allerdings kann die Erkennbarkeit in bestimmten Fällen die Sorgfaltsregeln korrigieren oder aushebeln.  
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Der Umfang der aufzubringenden Sorgfalt ergibt sich aus dem, was von einem besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle unter Berücksichtigung seiner standarsisierten Sonderfähigkeiten und seines Sonderwissens zu erwarten ist.
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Dann ist auf den personalisierten Sorgfaltstyp zurückzugreifen. Dieser ist ein besonnener und umsichtiger Durchschnittsbürger. Zum Ausgleich der damit einhergehenden Entfremdung vom konkreten Indiviuum werden standardisierte Sonderfähigkeiten berücksichtigt.  
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Letzteres ist ein Ausgleich zur Entfremdung vom konkreten Täter.
'''Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit'''
'''Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit'''
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Dies wird von der Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit kritisiert. Diese möchte auch überforderten Minderbefähigten gerecht werden. Dagegen ist einerseits einzuwenden, dass Individualität nur schuldrelevant ist und zudem die Notwendigkeit plakativer Verhaltensnormen besteht um die Appellfunktion des Rechts zu verwirklichen. Als Ausnahme muss die h.M aber gelten lassen, das individuelle Sonderfähigkeiten (Sonderwissen) eingesetzt werden muss.
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Dies wird von der Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit kritisiert. Diese möchte auch überforderten Minderbefähigten gerecht werden. Dagegen ist einerseits einzuwenden, dass Individualität nur schuldrelevant ist und zudem die Notwendigkeit plakativer Verhaltensnormen besteht um die Appellfunktion des Rechts zu verwirklichen.
'''Grenzen'''
'''Grenzen'''

Revision as of 21:23, 2 March 2007

Definition: Sorgfalt ist das Unterlassen gefährlicher Handlungen.

Dies gilt auch wenn besondere Fähigkeiten für eine Handlung erforderlich sind. (Übernehmungsfahrlässigkeit)

Sorgfaltsregeln beruhen auf der Erkennbarkeit insofern als das sie typisch gefährliche Handlungen in Abwägung zu erlaubten Risiko berücksichtigen. Erlaubtes Risiko ist nach der Abwägung aus Schadensintensität und Wahrscheinlichkeit bestimmt.

Darum ist im Regelfall die Fahrlässigkeit bei der Missachtung der Sorgfaltsregeln gegeben. Allerdings kann die Erkennbarkeit in bestimmten Fällen die Sorgfaltsregeln korrigieren oder aushebeln.

Inhalt

Quelle der Sorgfaltspflichten können Verhaltensnormen, Erfahrungssätze, standardisierte Sonderfähigkeiten und Sonderwissen sein.

Art und Maß

Der Umfang der aufzubringenden Sorgfalt ergibt sich aus dem, was von einem besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle unter Berücksichtigung seiner standarsisierten Sonderfähigkeiten und seines Sonderwissens zu erwarten ist.

Letzteres ist ein Ausgleich zur Entfremdung vom konkreten Täter.

Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit

Dies wird von der Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit kritisiert. Diese möchte auch überforderten Minderbefähigten gerecht werden. Dagegen ist einerseits einzuwenden, dass Individualität nur schuldrelevant ist und zudem die Notwendigkeit plakativer Verhaltensnormen besteht um die Appellfunktion des Rechts zu verwirklichen.

Grenzen

Grenzen findet die Sorgfaltspflicht im Vertrauensgrundsatz, im erlaubten Risiko, der Erkennbarkeit und der Pflicht zur Selbstverantwortung.

Diese Grenzen der Sorgfaltspflicht sind eingeschränkt, falls Anhaltspunkte sobalf Anhaltspunkte dafür erkennbar sind.

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