Privatautonomie
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- | Rechtsausübungsschranken [[§ 14 GG]]/[[§ 903 BGB]] | + | * Rechtsausübungsschranken [[§ 14 GG]]/[[§ 903 BGB]] |
Rechtsausübungsschranken welche durch die Eigentumsverpflichtung, den Tierschutz und andere Güter (u.a. Denkmalschutz) des Öffentlichen Rechts wirksam werden. | Rechtsausübungsschranken welche durch die Eigentumsverpflichtung, den Tierschutz und andere Güter (u.a. Denkmalschutz) des Öffentlichen Rechts wirksam werden. |
Revision as of 13:56, 1 March 2007
Definition: Privatautonomie ist ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit, welche sich auf Rechtsverhältnisse erstreckt und durch Rechtsgeschäfte ausgeübt wird.
Grenzen
- Schikaneverbot (§ 226 BGB)
Findet selten Anwendung, u.a. gegen Domaingrabbing, umstritten bei Kontosperrungen gegen die NPD.
Im Sinne des Schikaneverbotes beruft man sich öfter auf § 826 BGB und § 242 BGB, etwa bei der Verwirkung von Ansprüchen durch illoyale verspätete Anspruchsgeltungsmachung.
Rechtsausübungsschranken welche durch die Eigentumsverpflichtung, den Tierschutz und andere Güter (u.a. Denkmalschutz) des Öffentlichen Rechts wirksam werden.
- Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Monopols der Rechtsdurchsetzung
Notwehr (§ 227 BGB); Notstand (§ 228 BGB); Selbsthilfe (§ 229 BGB ff)