Kollisionsrecht

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Normen können zueinander in Konkurrenz treten. Dies kann auf folgende Weisen aufgelöst werden:
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Normen können kollidieren. Dies kann auf folgende Weisen aufgelöst werden:
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a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht.
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Im Falle kumulativer Normen widersprechen die Rechtsfolgen einander nicht.
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b) überlappende N.: Die Rechtsfolgen sind gleich.
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Im Falle überlappender Normen sind dei Rechtsfolgen gleich.
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c) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander, doch dies ist gewollt.  
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Im Falle verdrängender Normen widersprechen die Rechtsfolgen einander, doch dies ist gewollt.  
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d) alternative N.: Es liegt eine ungewollte Kollision der Rechtsnormen vor.
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Im Falle alternativer Normen liegt eine ungewollte Kollision vor.
In den letzten beiden Fällen sind folgende Kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:
In den letzten beiden Fällen sind folgende Kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:
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a) Rang (Normenpyramide)
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* Rang (Normenpyramide)
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b) Zeit (Junges vor Altem)
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* Zeit (Junges vor Altem)
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c) Geltung (Spezielles vor Allgemeinem; "lex specialis derogat legi generali)
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* Geltung (Spezielles vor Allgemeinem: "lex specialis derogat legi generali")
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[[category: Allgemeines]]
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[[category: Metaphysik]]

Current revision as of 10:08, 1 February 2007

Normen können kollidieren. Dies kann auf folgende Weisen aufgelöst werden:

Im Falle kumulativer Normen widersprechen die Rechtsfolgen einander nicht.

Im Falle überlappender Normen sind dei Rechtsfolgen gleich.

Im Falle verdrängender Normen widersprechen die Rechtsfolgen einander, doch dies ist gewollt.

Im Falle alternativer Normen liegt eine ungewollte Kollision vor.

In den letzten beiden Fällen sind folgende Kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:

  • Rang (Normenpyramide)
  • Zeit (Junges vor Altem)
  • Geltung (Spezielles vor Allgemeinem: "lex specialis derogat legi generali")
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