Kollisionsrecht

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c) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander, doch dies ist gewollt.  
c) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander, doch dies ist gewollt.  
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d) alternative N.: Es liegr eine ungewollte Kollision der Rechtsnormen vor.
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d) alternative N.: Es liegt eine ungewollte Kollision der Rechtsnormen vor.
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In den letzten beiden Fällen sind folgende kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:
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In den letzten beiden Fällen sind folgende Kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:
a) Rang (Normenpyramide)
a) Rang (Normenpyramide)

Revision as of 13:45, 19 October 2006

Normen können zueinander in Konkurrenz treten. Dies kann auf folgende Weisen aufgelöst werden:

a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht.

b) überlappende N.: Die Rechtsfolgen sind gleich.

c) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander, doch dies ist gewollt.

d) alternative N.: Es liegt eine ungewollte Kollision der Rechtsnormen vor.

In den letzten beiden Fällen sind folgende Kriterien der Auflösung der Kollision gegeben:

a) Rang (Normenpyramide)

b) Zeit (Junges vor Altem)

c) Geltung (Spezielles vor Allgemeinem; "lex specialis derogat legi generali)

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