Recht

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Die juristischen Normen können, anders als die sozialen durch legitime Zwangsmaßnahmendurchgesetzt werden.
Die juristischen Normen können, anders als die sozialen durch legitime Zwangsmaßnahmendurchgesetzt werden.
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Vorrausetzung des ist 1) eine staatlich organisierte Macht die auf rechtlich geregelte Weise Recht setzt, spricht und durchsetzt;
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Vorrausetzung des Rechts ist 1) eine staatlich organisierte Macht die auf rechtlich geregelte Weise Recht setzt, spricht und durchsetzt;
    und 2) eine zumindest prinzipielle Anerkennung durch die Normadressaten.
    und 2) eine zumindest prinzipielle Anerkennung durch die Normadressaten.

Revision as of 17:38, 18 January 2006

Das Recht ist ein Normensystem, dass das äußere Verhalten der Menschen regelt. Die juristischen Normen können, anders als die sozialen durch legitime Zwangsmaßnahmendurchgesetzt werden.

Vorrausetzung des Rechts ist 1) eine staatlich organisierte Macht die auf rechtlich geregelte Weise Recht setzt, spricht und durchsetzt; und 2) eine zumindest prinzipielle Anerkennung durch die Normadressaten.

Das Verhältnis zwischen Recht und Moral ist umstritten. Naturrechtliche Theorien gehen von einer Übereinstimmung aus. (u.a. Habermas). Rechtspositivistische Theorien bestreiten einen solchen Zusammenhang. Insofern eine Norm verfahrensgerecht entstanden ist, ist sie auch dann Recht wenn sie der Gerechtigkeit offensichtlich widerspricht. (u.a. Luhman, Kelsen, Hart)

Die Funktionen des rechts sind unumstritten. a) Kalkulierbarkeit des Verhaltens. b) Konfliktvorbeugung c) Konfliktlösung d) Schutz

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