Duodecimviri der Götter

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Die Duodecimviri der Götter (= Zwölfmänner der Götter) bilden das Zensorenkollegium von Toricum. Die Duodecim haben im Alltag ein Vetorecht in sakralen Angelegenheiten und ein Verweigerungsrecht beispielsweise bezüglich der Abhaltung öffentlicher Feste. Außerdem darf er einen Tadel wegen götterungefälliger Handlungen aussprechen und in die Vergabe oder Aberkennung des Bürgerrechts eingreifen. Mitglieder sind Geweihte, die in Toricum eine Tempelstelle bekleiden. Eine zusätzliche Zustimmung durch den Rat ist erforderlich, falls ein Geweihter vor Ort ist, jedoch kein Tempel seiner Gottheit vorhanden ist. Verbliebene Sitze, die wegen fehlender Präsenz einiger Kirchen nicht regulär besetzt sind, fallen dem Stimmgewicht der vorhandenen Tempelgeweihtenschaften zu. Jene entsenden daher mehr als ein Mitglied.

Die Priorin des Klosters führt als Einzelperson drei Stimmen. Darunter findet sich auch das "Zünglein an Rheton", das entscheidet, falls die Geweihten in einer Konstellation von 6:6 abstimmen und sich nicht einig sind.


Die Kirchen des Lieblichen Feldes können - wohlgemerkt: können - ihre korporative Rechtsprechung an die Duodecim delegieren, falls es eine entsprechende Aufgabe zu bewältigen gilt.


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