Consiglio dei Cento

From Freigonfalonierat

Der Consiglio dei Cento ([kɔ'siːʎɔ dei 'tʃeːntɔ] o. [kɔn'seiɔ de 'seːntɔ]; "Rat der Hundert") von Toricum ist die Versammlung derjenigen Bürger, die in einer Zunft eingeschrieben sind sowie kraft Zensusregelung eine bestimmte Höhe von Abgaben vorweisen können. Den Vorsitz bildet in halbjährlicher Amtsperiode der Capitano del Popolo ("Volkshauptmann"). Ihm steht ein Custode del Popolo ("Volkswächter") in unterstützender und überwachender Funktion bei. Abstimmungen im Rat erfolgen nach Bänken, die den örtlichen Zünften entsprechen. Die hieraus folgenden drei Stimmen werden um eine vom Capitano del Popolo geführte Zusatzstimme ergänzt.


Der Consiglio hat umfangreiche Kompetenzen mit Blick auf die Regelung der Abgaben und allgemeiner Ordnungsvorschriften. Außerdem ernennt er den Stadtrichter und hat ein einmaliges Vetorecht bei der Berufung von neuen Geweihten (Ausnahme: Geweihte im Kloster Toricum). Seine Kompetenzen treten lediglich im Kriegsfall außer Kraft. Nach Jahresfrist kann der von der Stadtherrschaft verhängte Rondrenfall (casus Rondrae) von den Duodecimviri der Götter jedoch wieder aufgehoben werden.

Contents


Consiglio

Bank der Peraine-Zunft

Bauern

Müller

Bäcker und Drogisten

Sonstige


Bank der Ingerimm-Zunft

Textilgewerbe

Metallverarbeitung und Waffenherstellung

Glasherstellung und -verarbeitung

Holzverarbeitung

Ladenbesitzer und sonstige Dienstleister

Sonstige Feindhandwerker

Bildhauer

Sonstige

Bank der Travia-Zunft



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