Ämter (Berechnungsregeln)

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Die Einkünfte aus Ämtern werden nach dem klassischen Berechnungssystem des Briefspiels durch einen Etat bestimmt. Was der Amtsträger mit Etat und Gewissen macht, bestimmt über den Grad seiner Ausbeute.


Beispiel: Als Schatzmeister der Zyklopeninseln verschafft oder verschaffte sich Urras von Hohensteyn-Corden jährlich vielleicht 1.800 Dukaten. Sollte dem so gewesen sein, wäre seine Amtsführung als konventionell zu bezeichnen. Ob er oder andere Mitglieder seines Hauses noch weitere Ämter haben, bleibe hier dahingestellt.


Reichsebene und große Territorien

Amt Formel Art Anmerkungen
Königliche Hofämter
Oberste Cron-Ämter 650 - 1.000 - 1.800 - 3.000 - 5.000 Dukaten Bsp.: Comto Schatz-Canzler
Niedere Cron-Ämter 400 - 650 - 1.000 - 1.800 - 3.000 Dukaten Bsp.: Rechenmeister
Ämter am obersten Gericht
Staats-Cammer-Richter am Ucurihof 750 - 1.250 - 2.150 - 3.600 - 6.000 Dukaten
Schöffe am Ucurihof 500 - 850 - 1.450 - 2.400 - 4.000 Dukaten
Staats-Cammer-Richter am Horashof 650 - 1.000 - 1.800 - 3.000 - 5.000 Dukaten
Schöffe am Horashof 450 - 750 - 1.250 - 2.100 - 3.500 Dukaten
Herzogliche Hofämter
Obersthofämter 250 - 450 - 750 - 1.200 - 2.000 Dukaten
Oberhofämter 200 - 300 - 550 - 900 - 1.500 Dukaten
Richteramt 300 - 550 - 900 - 1.500 - 2.500 Dukaten

Weitere Ämter

Zum Unterhalt in weiteren Ämtern siehe als Anhaltspunkte


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