Hausgesetz (Kleiner Hausvater)

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30px|right right Ein Hausgesetz ist eine von einer Familie selbst für ihre internen Angelegenheiten geschaffene Regelung. Typische Hausgesetze regeln zuweilen auch bei kleineren Geschlechtern die Erbfolge oder hieran geknüpfte Besitzstände, die man in ihrem kleinen Maßstab als "Krongut" bezeichnen könnte. Ähnlich kann festgesetzt sein, wo der Erbfolger seine ersten Erfahrungen sammeln soll, welchen Titel er bis zum Erbfall führen darf, wie nachgeborene Kinder zu versorgen seien usw. Je bedeutender die Familie ist, mit um desto größerer Wahrscheinlichkeit werden die Stände jedoch ein Mitspracherecht einfordern.


Beispiel: Das Haus Firdayon sieht vor, der oder die Erstgeborene sei zugleich Baron von Aldyra.


Einige mögliche Begriffe

Hausstand, Oikosverband - familia
Oberhaupt des Hausstandes - der Patron, die Matrone
Familie iSv Abstammung - das genus, die gens
Gesamtheit des Gesindes - der servitorame
Güter iSv Grundbesitz - die terra (Pl. terrae)
der Vorfahre, Amtsvorgänger - der praedecessor
der Nachfolger - der successor
die Nachfolge - die successio
der/die Erstgeborene - der/die primogenitus, -a
der/die Zweitgeborene - der/die secundogenitus, -a; der Kadett
der/die Drittgeborene - der/die tertiogenitus, -a

Mit der Bedeutung der Familie steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich überhaupt Hausgesetze geschaffen oder sie über ihr Gewohnheitsrecht hinausgehoben hat. Dabei ist der Übergang zu einem Fundamentalgesetz bzw. Staatsgrundgesetz in dem Maße fließend, in dem in einer Monarchie keine klare Trennlinie zwischen privatrechtlichen und öffentlichen Angelegenheiten gezogen werden kann. Oder besser gesagt: Die Staatsvorstellung entwickelt sich und abstrahiert zunehmend zwischen dem Herrschergeschlecht, dem Reich als dessen Hausverband und schließlich dem Reich an sich als einem unabhängig bestehenden politischen Körper.


Template:Vorlage:Kleinerhausvater Kategorie: Politik

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