Adelsrepublik (De re publica libri XII)

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30px|right right right Eine Adelsrepublik (*) ist ein Gemeinwesen, in dem eine stabile und in aller Regel gesetzlich privilegierte Elite die staatliche Macht ausübt. Sie führt ein höchstes Staatsamt, das jedoch an keine Dynastie gebunden ist. Wird das höchste Staatsamt auf Lebenszeit vergeben, nähert sich die Staatsform der einer Wahlmonarchie. Grundsätzlich ist die dem Staatsoberhaupt zuerteilte Macht durch das Prinzip der Ständesouveränität überlassen worden, geht also "von unten nach oben" aus der Gewalt der versammelten Hausvorstände hervor. Wie weit diese Macht reicht, hängt vom Gehalt dieses Herrschaftsvertrages ab.


Ein Beispiel für eine Adelsrepublik ist das Bornland in großem Maßstab. Beispiele kleinen Maßstabs - also auf der Ebene der Glieder des Reiches - sind etwa Belhanka oder Grangor. Diese Staatsgebilde sehen zwar keinen Geburtsstand vor, sehr wohl jedoch eine auf die Bildung einer stabilen Elite hinweisende und auf die Herkunft abhebende Beschränkung des Ämterzugangs, so dass de facto ein geburtsständisches Prinzip vorliegt. Allgemein neigen die großen Städte der Staatsform einer Adelsrepublik zu, also - abstrahierend gesprochen - der Herrschaft einer Elite in Abgrenzung zur Herrschaft des breiten Volkes.


Eine Adelsrepublik ist historisch oftmals eine "geköpfte Monarchie", deren Herrscheramt nicht mehr erblich ist. Umgekehrt ist aber auch der Weg von zunächst separaten Haus- bzw. Stammesverbänden hin zu einer festen Versammlung der Hausvorstände denkbar.


Vor- und Nachteile

Die Vorteile einer Adelsrepublik sind

- ein nutzbringender Ehrgeiz der einzelnen Häupter, weil sie eine Aussicht auf das Herrscheramt haben
- die Abwählbarkeit eines minder befähigten Staatsoberhauptes
- die Stabilität der Elite
- die Möglichkeit, sich dem Sog dynastiepolitisch bedingter äußerer Kriege zu entziehen


Die Nachteile einer Adelsrepublik sind

- das Fehlen einer einigenden und nicht nachhaltig delegitimierbaren Figur, so dass Parteikämpfe leicht eskalieren können
- die relativ stark ausgeprägte Gefahr, durch Parteispaltungen im Inneren wie auch im Äußeren von Feinden unterwandert zu werden
- die relative Diskontinuität in der inneren und äußeren Staatsführung
- die Destabilität von dynastisch abgesicherten Bündnissen
- der Kampf um die dauerhafte Festsetzung einzelner Familien im höchsten Staatsamt und somit eine Tendenz zur Aufgabe der Staatsform

Eine Mischverfassung versucht die Vorteile dieser Staatsform aufzugreifen und die Nachteile abzulindern. Dabei ist eine Adelsrepublik ihrem Ansatz nach bereits eine Mischverfassung.


"..." - aventurischer Text

Abgrenzungen

Die Adelsrepublik unterscheidet sich von der Monarchie durch

- eine klare Unterscheidung zwischen dem Träger des höchsten Staatsamtes und dem Staat
- das Fehlen einer Erbfolge im höchsten Staatsamt


Die Adelsrepublik unterscheidet sich von einer Volksrepublik durch

- die Begrenzung des Staatsvolkes auf die Elite


(*) Nach Montesquieu, Über den Geist der Gesetze, Frankreich 1. Hälfte 18. Jhd. Template:Vorlage:NavProblemeStaatsführung Kategorie: Politik

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