Untersuchungshaft
From Ius
Die Polizei und u.U. der Bürger können tatverdächtige bis zu 48h in Untersuchungshaft nehmen. Es kann ein Richter nach der Dringichkeit des Tatverdachts und bei Wiederholungs-, Flucht- und Verdunklungsgefahr weiter U-Haft anordnen.