§ 444 BGB

From Ius

Revision as of 19:56, 13 June 2007 by 141.48.182.182 (Talk)
(diff) ←Older revision | view current revision (diff) | Newer revision→ (diff)

Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


Personal tools