§ 301 BGB
From Ius
Revision as of 20:09, 30 May 2007 by 141.48.182.182 (Talk)
Wegfall der Verzinsung
Von einer verzinslichen Geldschuld hat der Schuldner während des Verzugs des Gläubigers Zinsen nicht zu entrichten.
Wegfall der Verzinsung
Von einer verzinslichen Geldschuld hat der Schuldner während des Verzugs des Gläubigers Zinsen nicht zu entrichten.
Hosting costs for this site are about $100 per month. Help keep EditThis.info ad free!