Wahlfreiheit
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Schutzbereich
Passives und aktives Wahlrecht wird geschützt nach den Maßgaben der Wahlrechtsgrundsätze. Diese gelten für die Wahl zum Bundestag und iVm § 28 GG auch für alle anderen Wahlen.
Eingriffe
Eingriffe sind illegitim, können sich aber aus einer Kollision der Grundsätze ergeben. (Briefwahl: Allgemeinheit vs. Geheimnis)