Nulla poena sine lege

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Tatprinzip

(ggs. Gesinnungsstrafrecht)

Schutzbereich

Strafbarkeit meint staatliche Maßnahmen, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen. Dementsprechend fällt nicht nur das allgemeine Strafrecht, sondern auch das recht der Ordnungswidrigkeiten und der Disziplinar- wie Standesrechts unter den Schutzbereich.

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