Störungen des Schuldverhältnisses
From Ius
Die möglichen Rechtsfolgen der Störung sind Wegfall der Leistungspflicht, Rücktritt und Schadensersatz.
Die möglichen Tatbestände der Störung ist die Pflichtverletzung und die Unmöglichkeit, welche beide in einem unbestimmten Verhältnis stehen. ist auch die Störung der Geschäftsgrundlage hier zu nennen?
Mischsystem der Schuldrechtsreform
Der Gesetzgeber bemühte sich alle Rechte des Gläubigers aus einem einheitlichen Tatbestand abzuleiten. Dies scheiterte für § 311a BGB.
Das grundsätzliche Prüfungsschema:
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen
- Schaden
Unmöglichkeit
- rechtliche oder naturgesetzliche Unmöglichkeit
- praktische Unmöglichkeit
- persönliche Unmöglichkeit
Verletzung von Leistungspflichten
a) Nichtleistung
- Unmöglichkeit
Allerdings kann Unmöglichkeit Leistungspflicht auch ausschließen.
- Verzögerung
b) Schlechtleistung
Verletzung von Schutzpflichten