Bestätigungsschreiben

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Das kaufmännische Bestätigungsschreiben wird in Anschluss an mündliche Vertragsverhandlungen übersendet.

Das Schreiben ist idR affirmativ und deklamatorisch, ausnahmsweise konstitutiv, etwa durch die Einfügung von AGBs.

Nach dem Gewohnheitsrecht muss das Schreiben unverzüglich zurückgeschickt werden, wenn der Vertragsschluss verhindert werden soll. Über die Rechtsnatur des Schweigens besteht Streit.

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