Methode
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Die Methoder der Rechtsanwendung ist die Subsumtion.
Die Methode der Rechtssetzung ist vielschichtiger.
Dem Wertedreieck entsprechend ist eine Akteursinteressenanalyse (Gerechtigkeit), eine Kodifikationstechnikanalyse (Effizienz) und eine ... (Rechtssicherheit) notwendig.