Verfahren
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Revision as of 14:39, 8 February 2007 by 89.57.1.128 (Talk)
Vorverfahren und Initiative § 76 GG
- Referentenentwurf
- Gesetztesinitiative (I)
Bundesrat, Bundesregierung und die Mitte des Bundestages (Fraktionsstärke) haben Initiativrecht.
- evtl. Zuleitungen (II,III)
Hauptverfahren und Beschluss § 77 GG, § 78 GG
- Lesungen
Der Gesetzesvorschlag wird nach den Regeln der GOBT in den zuständigen Auschüssen und im Plenum beraten.
- Befassung de Bundesrates (II, III)
- Zustandekommen
Abschlussverfahren § 82 GG
- Ausfertigung
- Verkündung
- Inkrafttreten
- Berichtigung
Bei redaktionellen Fehlern erfolgt die Berichtigung durch ein besonderes Verfahren im Bundestag, bei Rechtsfehlern durch das Bundesverfassungsgericht.