Gutachten

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Strafrecht

A,B,C Tatkomplexe

I, II, III Beteiligte

1, 2, 3 TBs

a, b, c TB, RW, S

aa, bb, subjektiver TB,...

- erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.)

- Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt:

"Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar.

- Erfolg: Der objektive Tatbestand der ... ist mithin erfüllt.

Bürgerliches Recht

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