Rechtsobjekt

From Ius

Revision as of 19:03, 22 January 2007 by 89.57.31.185 (Talk)
(diff) ←Older revision | view current revision (diff) | Newer revision→ (diff)

Definition: Ein Rechtsobjekt ist jeder Gegenstand, auf das sich die rechtliche Herrschaftsmacht des Rechtssubjektes erstrecken kann.

Gegenstände können Rechte, Immaterialgüter, Tiere und Sachen sein.

(Stehen Sachen und Immaterialgüter als Rechtsobjekte tatsächlich auf einer Stufe mit Rechten? Man kann doch Eigentum & Besitz und Nutzung & Urheberschaft auf Rechte zurückführen.)

Rechtsgesamtheiten

Vermögen als die Summe aller geldwerten Rechte und Unternehmen als eine Verbindung personeller und sachlicher Mittel zu einer wirtschaftlichem Einheit sind Rechtsgesamtheiten. Können sie Rechtsobjekte sein?

Personal tools