Bundestreue

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Die Bundestreue ist ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz (Generalklausel), welcher zu wechselseitiger Information, RücksichtsnahmeKoordination und Zusammenarbeit verpflichtet. (BVerfG 12, 205)

Die Bundestreue wirkt somit als Kompetenzschranke (u.a. keine Landeskinderklauseln) und als Verpflichtung zu bestimmten Verfahrensgrundsätzen (keine Bevorzugung politisch naher Länder durch Bund).

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