Untersuchungshaft

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Die Polizei und u.U. der Bürger können tatverdächtige bis zu 48h in Untersuchungshaft nehmen. Es kann ein Richter nach der Dringichkeit des Tatverdachts und bei Wiederholungs-, Flucht- und Verdunklungsgefahr weiter U-Haft anordnen.

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