Zivilrechtlicher Notstand
From Ius
Definition: Ein zivilrechtlicher Notstand ist ein Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist.
a) rechtfertigender Notstand (Prinzip des überwiegenden Interesses)
b) entschuldigender Notstand (Die Interessen sind gleichwertig, eine Abwehr wird rechtlich missbilligt aber es wird auf den Schuldvorwurf verzichtet.)
c) defensiver Notstand
Eine Sache welche die Gefahr schafft wird zerstört oder beachädigt.
d) aggressiver Notstand
Eine gefahrenfremde Sache wird zur Abwehr zerstört oder beschädigt. Es besteht Schadensersatzanspruch.