Gesetz

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Das GG verwendet einen formellen Gesetzesbegriff, der es es dem Parlament überlässt as es gesetzlich regelt und was nicht.

Gesetz in diesem Sinne ist was form- und verfahrensgerecht entstanden ist. Hier ist zwischen der Zuweisung von Verbands- (Bund & Länder)und Organkompetenzen zu unterscheiden. Die einzige materielle Schranke ist die Grundrechtsbindung und im weiteren Sinne die verfassungsmäßige Ordnung.

Gesetze welche konkrete Maßnahmen (Haushalt, Enteignung), Delegationen an die Exekutive und Regelungen von Einzefällen vorsehen sind also verfassungskonform, insofern sie sie oben genannten materiellen Schranken nicht übertreten.

Gesetze können vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

a) Normenkontrolle, vorgebracht von Parlamentariern u.a.

b) Verfassungsbeschwerden gegen vermeintliche staatliche Grundrechtsverletzungen vorgebracht durch alle Bürger

In folgender Schrittfolge wird dies geprüft:

1. Zuständigkeit

2. Gesetzgebung

3. materielle Verfassungsmäßigkeit

a) Grundrechte

b) allgemeine Verfassungsordnung

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