Nebentäterschaft
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Nebentäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung der Tat durch ungewolltes und unbewusstes, also unabhängiges Zusammenwirken.
Dies ist meist bei Fahrlässiskeit gegeben.
Bei Vorsatztaten handelt es sich insb. um das Ausnutzen eines fremden Tatentschlusses für eigene Zwecke.
Ebenso wie der Alleintäter muss der Nebentäter nur für eigenen Tatanteil einstehen.