§ 333 BGB
From Ius
Revision as of 09:07, 12 June 2007 by 141.48.182.182 (Talk)
Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.