Verursachung und Zurechnung
From Ius
Allgemeines
Nur solcher Schaden ist ersatzfähig, welcher in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Verhalten des Schädigers steht. Der naturwissenschaftliche Begriff der Kausalität bedarf einer einengeneden normativen Korrektur, der Zurechnung.
Gegenstand der Kausalität
a) haftungsbegründende Kausalität
Die haftungsberündene Kausalität betrifft den Zusammenhang zwischen Handlung und Rechtsgutverletzung.
b) haftungsausfüllende Kauslität
Die haftungsausfüllende Kausalität betrifft den Zusammenhang zwischen Rechtsgutveretzung und Schaden.
Bei Prüfung von Kausalität und Verschulden ist beides jeweils für sich zu betrachten.
c) Beispiel
Der Fahrer belädt seinen LKW unsachgemäß und verliert Ladung. Der folgende Fahrer versucht auszuweichen und stößt zum Schaden seines Autos gegen die Leitplanke.
Begriff der Kausalität
Die Kausalität wird grundsätzlich mittels der conditio-sine-qua-non-Formel der Äquivalenztheorie festgestellt. Versagt diese, wird entweder auf die entsprechenden Alternativen oder die Lehre der gesetzmäßigen Bedingung zurückgegriffen.
objektive Zurechung