Vertrag
From Ius
Definition: Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, welches durch zwei übereinstimmende, bezugnehmende und freie Willenserklärungen geschlossen wird. Die Rechtsfolge muss in ihren wesentlichen Bestandteilen (essentialia negotii: Peris, Sache, Partner) formuliert sein.
Die grundlegende Vertragsfreiheit begründet die Abschluss- und Gestaltungsfreiheit. Die Gestaltungsfreiheit kann durch gesetzliche, zwingende oder nachgiebige Verbote/Gebote (§ 134 BGB) bestimmter Normen oder durch die Sitten (§ 138 BGB) beschränkt sein.
Die meisten Veträge sind dem Privatrecht zuzuordnen. Allerdings gibt es öffentlich-rechtliche Veträge.
Schema
I Anspruch entstanden (Einigung)
II Anspruch untergegangen (keine rechtshindernden Einwendungen)
III Anspruch durchsetzbar