Handlung

From Ius

Revision as of 17:40, 24 January 2007 by 89.57.22.5 (Talk)

Definition: Eine Handlung ist ein menschliches willensgetragenes Verhalten.

Naturereignisste, Handlungen juristischer Personen und von Tieren sind durch erstere Bedingung ausgeschlossen.

Durch zweitere Bedingung sind ausgeschlossen:

  • Hypnose, Schlaf und Bewusstlosigkeit
  • äußere Gewalt

(Stoß in Porzellanauslage, via absoluta; ggs.: willensbeugende Gewalt, Mobbing, via compulsiva)

  • Reflex, Schreckreaktion (?)

(ggs.: beherrschbare Spontanreaktion, Affekt/Kurzschluss; Tätigkeit aus eingeübten Verhalten)

Personal tools