Handlung
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Definition: Eine Handlung ist ein menschliches willensgetragenes Verhalten.
Naturereignisste, Handlungen juristischer Personen und von Tieren sind durch erstere Bedingung ausgeschlossen.
Durch zweitere Bedingung sind ausgeschlossen:
- Hypnose, Schlaf und Bewusstlosigkeit
- äußere Gewalt
(Stoß in Porzellanauslage, via absoluta; ggs.: willensbeugende Gewalt, Mobbing, via compulsiva)
- Reflex, Schreckreaktion (?)
(ggs.: beherrschbare Spontanreaktion, Affekt/Kurzschluss; Tätigkeit aus eingeübten Verhalten)