Bundestreue

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Definition: Die Bundestreue ist ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz, welcher zu wechselseitiger Information, Rücksichtsnahme, Koordination und Zusammenarbeit verpflichtet.

Die Bundestreue wirkt somit als Kompetenzschranke (u.a. keine Landeskinderklauseln) und als Verpflichtung zu bestimmten Verfahrensgrundsätzen (keine Bevorzugung politisch naher Länder durch Bund).

Seine Grenzen findet der Grundsatz an der Kompetenzordnung, denn er ist keine Verpflichtug zu einheitlicher Regelung.

Entscheidung: BVerfG 12, 205

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