§ 224 StGB
From Ius
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
1. durch Beibringung von Gift oder anderer gesundheitsschädlicher Stoffe
ieS chemisch oder physisch wirkende Substanzen (Gifte): iwS biologisch (HIV), mechanisch (Glassplitter) oder thermisch wirkende Stoffe
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
Waffe ist lediglich im technischen Sinne gemeint.
Ein gefährliches Werkzeug ist ein beweglicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner verwendung im konkreten fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen 8keine Körperteile).