Stiftung

From Ius

Revision as of 15:32, 20 January 2007 by Admin (Talk | contribs)
(diff) ←Older revision | view current revision (diff) | Newer revision→ (diff)

Eine Stiftung ist eine juristische Person des Privatrechts.

a) keine Mitglieder, jedoch Organe (Vorstand u.a.)

b) Heteronomie (Bindung an erklärten Willen des Stifter bei Stiftungsgeschäft)

c) Verfassung

d) Entstehung durch Stiftungsgeschäft und Konzession

Ein Stiftungsgeschäft ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, die der Schriftform bedarf (auch durch Testament).

Die Stiftung unterscheidet sich von der unabhängigen Stiftung und dem Sammelvermögen, welche keine juristischen Personen sind.

Personal tools